FOREIGN BANK ACCOUNT REPORT – FBAR
US-Personen die Bankkonten ausserhalb den USA besitzen oder über ausländische Konten Kontovollmacht besitzen, müssen in der Regel jährlich ein FBAR-Formular bei dem US Treasury Department einreichen, sofern die Summe der Kontohöchststände aller Konten den Wert von USD 10.000 übersteigt.
Unter die Definition von US-Personen in diesem Kontext fallen US-Staatsbürger und Green Card Besitzer, in den USA gegründete Gesellschaften, US-Stiftungen und US-Nachlässe.
Die folgenden Kontoarten und Verträge müssen auf dem FBAR Formular deklariert werden: Girokonten, Sparkonten, Wertpapierkonten, bestimmte Versicherungspolicen und Rentenpläne sowie weitere Kontenarten.
FBAR – INFORMATIONEN ZUR EINREICHUNG
Das FBAR Formular ist nicht Bestandteil der US-Steuererklärung. Während die US-Steuererklärung bei der US-Steuerbehörde eingereicht wird, wird das FBAR Formular beim Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) einer Abteilung des US Treasury Department eingereicht.
Die Einreichung des FBAR Formulars muss elektronisch erfolgen.
Die Frist zur Einreichung des FBAR war bisher der 30. Juni. Für das Steuerjahr 2016 wurde die Frist erstmalig seit langem geändert und die Frist des FBAR fällt zukünftig mit der Einreichungsfrist des US-Steuererklärung zusammen.
STRAFZAHLUNGEN
Für nicht eingereichte, unvollständige oder inkorrekt ausgefüllte FBAR Formulare kann eine Strafzahlung von bis zu USD 10.000 erhoben werden, sofern der Verstoß nicht mit Absicht erfolgt ist. Für absichtlich erfolgte Verstöße beträgt die Strafe USD 100.000 oder 50% des Kontostandes zum Zeitpunkt des Verstoßes.
FBAR EINREICHUNGSFRIST VERPASST – WAS NUN?
Eine Strafzahlung für nicht fristgerecht eingereichte FBARs wird nicht erhoben, sofern die gesamten auf das nicht deklarierte Bankkonto entfallenden Einkünfte (z.B. Zinsen, Dividenden, usw.) auf der Steuererklärung vollständig deklariert wurden und die sich aus diesen Einkünften ergebene Steuerschuld beglichen wurde. Eine weitere Bedingung für die Straffreiheit ist, dass die US-Finanzbehörde noch nicht auf Sie aufmerksam geworden ist, und Sie noch nicht kontaktiert hat. Zusammen mit dem FBAR Formular muss eine Erklärung abgegeben werden, in der Sie begründen, warum Sie Ihrer FBAR Einreichungspflicht nicht fristgerecht nachgekommen sind.
Wenn Sie das FBAR fristgerecht eingereicht haben, aber den Kontohöchststand versehentlich falsch deklariert haben, oder ein Konto vergessen haben, können Sie ein korrigiertes FBAR nachreichen. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie Ihre Konten vollständig und korrekt erfasst haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.