US NACHLASSSTEUERERKLÄRUNG
Für den Nachlass einer Person, die nicht die US Staatsbürgerschaft besessen hat, ist in bestimmten Fällen eine US Nachlasssteuererklärung einzureichen.
Eine US Nachlasssteuererklärung ist immer dann einzureichen, wenn der Wert der ‘US-Situs Assets’ einen Freibetrag von USD 60.000 am Todestag übersteigt. Zu den US-Situs Assets gehören untere anderem US-Aktien oder US-Obligationen und in den USA gelegene Liegenschaften.
EINREICHUNGSFRIST
Sofern der Freibetrag von USD 60.000 überschritten wird, muss die US Nachlasssteuer innerhalb von 9 Monaten nach dem Todesdatum eingereicht werden. Diese Frist kann mit dem Fristverlängerungsformular auf weitere 6 Monate verlängert werden. Es ist empfehlenswert, die zu zahlende Nachlasssteuer bereits mit dem Fristverlängerungsformular zu zahlen, um Straf- und Zinszahlungen zu vermeiden.
Bei jeder einzureichenden Steuererklärung wird ein ‘unified credit’, der auf die Nachlasssteuer angerechnet wird, gewährt. Der ‘unified credit’ beträgt derzeit maximal USD 13.000. Der ‘unified credit’ kann höher ausfallen, wenn zwischen den USA und dem Wohnsitzland des Verstorbenen ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschlossen wurde.
KONTAKT
Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der US-Nachlasssteuererklärung oder wenn Sie möchten, dass wir prüfen, ob eine Nachlasssteuererklärung einzureichen ist. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.